Navigieren in Welschenrohr-Gänsbrunnen

KandisFotografie_Juni21_Gaensbrunnen_01

Friedensrichteramt

Das Friedensrichteramt ist die Anlaufstelle in allen Zivilstreitigkeiten, sofern beide bzw. alle Parteien in derselben Gemeinde wohnen oder ihren Sitz haben. Das Friedensricheramt versucht den Fall vermittelnd zu erledigen. Wenn dies nicht möglich ist und der im Gesetz vorgesehene Streitwert die Zuständigkeit nicht übersteigt, hat die Amtsperson zu urteilen. Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einer Klagebewilligung begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden.

Ausgenommen folgende Fälle:

  • Eherecht (Trennungs- und Scheidungsmediation)
  • Mietrecht (kantonale Schlichtungsstelle)
  • Arbeitsrecht (kantonale Schlichtungsstelle)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Solothurn.

Kontakt

Michael Trüssel
032 639 13 28
E-Mail

 

 

Seite teilen