Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde und möchten sich abmelden?
Sie haben die Möglichkeit sich per eUmzug oder persönlich an unserem Schalter abzumelden.
Voraussetzung für die Abmeldung mit eUmzug:
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B und C
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich an unserem Schalter möglich. Ausländische Staatsangehörige geben dabei den Ausländerausweis bei den Einwohnerdiensten ab. Bitte melden Sie sich ca. drei bis vier Wochen vor Ihrem Wegzug bei uns.
Link: Abmeldung / Wegzug
Preis: gratis