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Todesfall

Ein Todesfall ist innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes persönlich zu melden. Mitzubringen sind:

  • Familienbüchlein (für Verheiratete)
  • ärztliche Todesbescheinigung (vom Arzt oder Spital)

Ebenso ist die Gemeindeverwaltung umgehend über den Todesfall zu orientieren. Bitte teilen Sie uns die Bestattungsart (Urnen- oder Erdbestattung, Gemeinschaftsgrab etc.) mit. Für die Formalitäten der Bestattung ist die ärztliche Todesbescheinigung oder die Bescheinigung des Zivilstandsamtes des Todesortes erforderlich.

Für katholische Kirchenangehörige wird die Totenglocke geläutet. Der Sakristan der röm.-kath. Kirche wird von der Gemeindeverwaltung orientiert.

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