Aufhebung Feuerverbot Kanton Solothurn
Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufgehoben
Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperatu-ren der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.